EUROEXPO Messe- und Kongress-GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EUROEXPO Messe- und Kongress-GmbH (AGB)
für die Teilnahme an der Messe LogiMAT
1. Vertrag
1.1 Für die Messe LogiMAT des Veranstalters
EUROEXPO Messe- und Kongress-GmbH
ges. v. d. GF Christoph Huss
Joseph-Dollinger-Bogen 7, 80807 München
Tel +49 89 323 91 259; E-Mail: management@euroexpo.de
(im Folgenden: Veranstalter) und seiner jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Besucher) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern diese AGB nichts anderes bestimmen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Besuchers haben keine Gültigkeit. Gegenbestätigungen des Besuchers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen AGB können vom Besucher als PDF abgespeichert oder ausgedruckt werden.
Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Besucher Verbraucher oder Unternehmer ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Für Aussteller der vom Veranstalter veranstalteten Messe LogMAT gelten die gesonderten Ausstellungs-Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Neben diesen AGB gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung der Messe Stuttgart (www.messe-stuttgart.de/locations/download/rechtliches/) für die Messe LogiMAT.
Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Stuttgart einander jeweils widersprechende Regelungen enthalten, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Stuttgart insoweit Vorrang vor den spezifischen Bedingungen des Veranstalters, als Vertragsschluss, Lieferung und Zahlung der Tickets betroffen sind. Für die Veranstaltungsleistungen gelten vorrangig die AGB des Veranstalters, auf die der Ticketkäufer bei seiner Bestellung gesondert hingewiesen wird.
1.2 Vertragsabschluss/Ticketverkauf via Internet
- Die LogiMAT ist eine Gastveranstaltung auf dem Messegelände Stuttgart. Über den Ticketshop der Messe Stuttgart, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart, www.messe-stuttgart.de, können Tickets für den Messebesuch der LogiMAT erworben werden. Die Messe Stuttgart vertreibt die Tickets im Auftrag des Veranstalters als Vermittlerin. Der Veranstalter bietet somit die Tickets für die LogiMAT im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zum Verkauf an.
Der Kaufvertrag/die Kaufverträge kommt/kommen zustande zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter der LogiMAT.
- Der Besucher gibt mit Absendung seiner Bestellung via Internet ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Messe Stuttgart die Verbuchung bzw. Abbuchung des Betrages zugunsten des Veranstalters veranlasst. Der Besucher verzichtet auf den Zugang der Annahme.
- Tickets werden ausschließlich online verkauft. Nach dem Kauf erhält der Besucher sein Ticket per E-Mail. Das Ticket kann entweder selbst ausgedruckt oder auf einem Smartphone oder Tablet gespeichert und beim Einlass in digitaler Form vorgezeigt werden.
- Nach der Bestellung versendet die Messe Stuttgart die Bestellbestätigungen sowie die Rechnung und die Tickets an den Ticketkäufer. Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen des Veranstalters. Die Leistungserbringung führt der Veranstalter in eigener Verantwortung durch.
- Ein unbefugt vervielfältigtes oder weiterverkauftes Ticket berechtigt nicht zum Besuch der Messe LogiMAT. Der einmalig verwertbare QR-Code auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort elektronisch durch QR-Code-Scanner entwertet.
1.3 Drittanbieter
Im Rahmen von Kooperationen kann der Veranstalter bei Darstellung von Leistungen von Drittanbietern ausschließlich als Vermittler von Leistungen auftreten (z.B. beim Angebot PresseBox). Im Falle einer Buchung kommen die Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen dem Besucher und dem Drittanbieter / Leistungserbringer zustande. Für die ausgewählten Leistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen des Drittanbieters) gelten. Die gesamte Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen ausschließlich zwischen dem Besucher und dem Drittanbieter.
2. Leistungen/Preise/Zahlungsbedingungen
2.1 Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters. Die Veranstaltungssprache ist grundsätzlich Deutsch und Englisch, einige Fachforen auf der Messe LogiMAT werden ins Englische gedolmetscht.
2.2 Zahlungsbedingungen für den Ticketverkauf der LogiMAT:
- Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf dem Online-Portal angegebenen Preise. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer ist sofort nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Erfüllung tritt erst mit Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters ein.
- Die Zahlung kann mittels der im Bestellprozess angegebenen Zahlarten erfolgen. Der Veranstalter behält sich vor, dem Ticketkäufer nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten, beispielweise zur Absicherung des Kreditrisikos nur solche entsprechend der jeweiligen Bonität. Da die LogiMAT eine Gastveranstaltung auf dem Messegelände Stuttgart ist, zieht die Messe Stuttgart den vom Ticketkäufer zu zahlenden Betrag im Auftrag des Veranstalters ein.
- Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Veranstalters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, werden die Tickets automatisch für ungültig erklärt.
- Die Rechnung wird dem Ticketkäufer in elektronischer Form als PDF-Datei zusammen mit der Kaufbestätigung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Mit der Bestellung erklärt sich der Ticketkäufer damit einverstanden, dass die Rechnung ausschließlich auf elektronischem Weg übermittelt wird. Ein Anspruch auf die Ausstellung oder Übersendung einer Rechnung in Papierform besteht nicht.
3. Nichtbestehen eines Widerrufsrechts für Verbraucher
Gegenüber Kunden, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, besteht aufgrund von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB für Tickets.
4. Stornierungen durch Besucher
Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
5. Absage durch Veranstalter/höhere Gewalt
5.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, infolge höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen die gesamte Messe oder einzelne Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen, räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, zu verkürzen oder auch kurzfristig abzusagen.
5.2 Kann der Besucher infolge höherer Gewalt oder anderer, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen an der Messe nicht teilnehmen, sind Rücktritts-, Kündigungs- bzw. Minderungsrechte oder Haftungs- und Schadensersatzansprüche (z.B. Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall) des Besuchers gegen den Veranstalter ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist ein Rücktrittsrecht für den Besucher bei gesetzlichen oder behördlichen Reisebeschränkungen.
5.3 Der Veranstalter behält sich im Rahmenprogramm der Messe LogiMAT und bei Kongressen, Seminaren, Workshops, Tagungen und Konferenzen vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der vertraglichen Hauptleistungspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter für typisch vorhersehbare Schäden, nicht jedoch für Folgeschäden und höchstens auf den 10-fachen Betrag des Bestellwertes. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
6.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der erworbenen Tickets. Es wird kein Ersatz geleistet.
6.3 Im Fall leichter Fahrlässigkeit nach Pkt. 6.1 verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in zwölf Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 BGB.
7. Urheber- / Nutzungsrechte an Veranstaltungsinhalten und Unterlagen
7.1 Sämtliche im Rahmen der Messe LogiMAT bereitgestellten Inhalte, insbesondere Vorträge, Präsentationen, Handouts, Workshop-Unterlagen sowie Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, sind urheberrechtlich geschützt. Untersagt sind dem Besucher insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Übersetzung, Weitergabe und kommerzielle Nutzung, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist.
7.2 Eine Nutzung bedarf vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Urheber- und Leistungsschutzberechtigten auch der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Insbesondere sind während der Vorträge gefertigte Bild-, Video- und Audioaufnahmen nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Referenten bzw. Moderators und nur im von ihm freigegebenen Umfang zulässig. Im Fall einer Erlaubnis, wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die Inhalte ausschließlich zum persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch im Rahmen der Veranstaltung zu nutzen.
7.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten auf den Veranstalter erfolgt aufgrund einer gesonderten Referenten-/Moderatorenvereinbarung.
7.4 Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
7.5 Sämtliche Veranstaltungen des Rahmenprogramms werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Moderatoren und Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter kann jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen sowie der in den Veranstaltungen behandelten Inhalte übernehmen.
8. Bild- und Videoaufnahmen, Veröffentlichung
8.1 Im Rahmen der Veranstaltung fertigt der Veranstalter sowie von ihm beauftragte Dienstleister Bild- und Tonaufnahmen (insbesondere Foto- und Videoaufnahmen) zu Zwecken der Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung eigener Veranstaltungen an. Dabei können Teilnehmer, Referenten, Aussteller und Besucher im Rahmen von Übersichts- und Stimmungsaufnahmen erkennbar sein.
8.2 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung) in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG. Eine gezielte Abbildung einzelner Personen (z. B. Porträts, Interviews oder hervorgehobene Darstellungen) erfolgt grundsätzlich nur auf Grundlage einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung.
8.3 Die Aufnahmen können insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters, in sozialen Medien sowie in eigenen Print- und Online-Medien veröffentlicht werden. Eine Weitergabe zur eigenständigen werblichen Nutzung durch Sponsoren oder Partner erfolgt nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage.
8.4 Soweit Aufnahmen Personenbildnisse im Sinne des Rechts am eigenen Bild betreffen, willigt die betroffene Person in die unentgeltliche Anfertigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Aufnahmen zu den in diesen Bedingungen genannten Zwecken ein. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf den Webseiten des Veranstalters, in sozialen Medien sowie in Print- und Onlinemedien zur Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung künftiger Veranstaltungen. Die Einwilligung bezieht sich auf die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen, soweit eine Nutzung nicht bereits auf gesetzlicher Grundlage zulässig ist. Eine gezielte Darstellung einzelner Personen, insbesondere in Porträts, Interviews oder Fokusaufnahmen, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung.
8.5 Betroffene Personen werden vor Ort durch geeignete Hinweise über die Anfertigung von Aufnahmen informiert und haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender Aufnahmen einzulegen (Art. 21 DSGVO). Im Falle eines berechtigten Widerspruchs werden die Aufnahmen – soweit möglich und zumutbar – nicht weiter verwendet bzw. entfernt oder die betroffene Person unkenntlich gemacht. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
https://www.messe-stuttgart.de/datenschutzerklaerung/
Besucher, die nicht aufgenommen werden möchten, sind angehalten, das Veranstaltungsteam oder den Fotografen unverzüglich vor Ort zu informieren, damit der Wunsch nach Möglichkeit berücksichtigt werden kann. Bei einer öffentlichen Veranstaltung ist eine vollständige Vermeidung einzelner Aufnahmen, insbesondere in Publikums- und Gesamtszenen, organisatorisch nicht immer möglich.
9. Ausstellung / Sponsoring
Die Konditionen einer ggf. veranstaltungsbegleitenden Fachausstellung / des Sponsorings sind jeweils in veranstaltungsspezifischen Bedingungen geregelt.
10. Werbung
Alle Werbeaktivitäten, wie z.B. die Verteilung von Werbematerial auf dem Messegelände, welche vom Veranstalter nicht ausdrücklich genehmigt sind, sind dem Besucher untersagt.
11. Datenschutz
Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses verarbeitet und verwendet der Veranstalter und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannte, Mitveranstalter, verschiedene personenbezogene Daten zu verschiedenen Zwecken (Vertragsdurchführung, berechtigtes Interesse, wie z.B. Werbung, soweit gesetzlich zulässig).
Die Details hierzu sind abrufbar unter dem Link https://www.euroexpo.de/de/datenschutz.
Zur Abwicklung des mit Ticketkäufern geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung der persönlichen Daten erforderlich. Die Messe Stuttgart ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte und an den Veranstalter zu übermitteln, soweit diese Übermittlung notwendig ist, damit der Vertrag über den Besuch der Messe LogiMAT erfüllt werden kann oder damit diese weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung anbieten können.
Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung können der Datenschutzerklärung der Messe Stuttgart entnommen werden unter https://www.messe-stuttgart.de/datenschutzerklaerung/
12. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besucher gegenüber dem Veranstalter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Veranstalter ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Besuchers zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist München.
14. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Schlussklausel
Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.
16. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch und englisch. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, ist bei Streitigkeiten über die Auslegung dieser AGB die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
Außergerichtliche Streitbeilegung / Hinweis nach § 36 VSBG
Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand August 2026
