EUROEXPO Messe- und Kongress-GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für sonstige Veranstaltungen der EUROEXPO Messe- und Kongress-GmbH (AGB)
1. Vertrag
1.1 Für sämtliche Präsenzveranstaltungen des Veranstalters
EUROEXPO Messe- und Kongress-GmbH
ges. v. d. GF Christoph Huss
Joseph-Dollinger-Bogen 7, 80807 München
Fax +49 89 323 91 246; Tel +49 89 323 91 259; E-Mail: management@euroexpo.de
und seiner jeweiligen Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben keine Gültigkeit.
Für Aussteller der von der EUROEXPO Messe- und Kongress-GmbH veranstalteten Messen gelten die gesonderten Ausstellungs-Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Für Teilnehmer der Veranstaltung LogiMAT digital gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Im Rahmen von Kooperationen kann der Veranstalter bei Darstellung von Leistungen von Drittanbietern ausschließlich als Vermittler von Leistungen auftreten. Im Falle einer Buchung kommen die Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter / Leistungserbringer zustande. Für die ausgewählten Leistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen des Drittanbieters) gelten. Die gesamte Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter.
2. Anmeldung / Anmeldebestätigung
2.1 Anmeldungen zu sämtlichen Veranstaltungen erfolgen per E-Mail, Internet oder per Telefax und schriftlich unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare. Die Angebote des Veranstalters stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags zur Teilnahme an der Veranstaltung. Der Vertrag kommt mit Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Versand der Rechnung gilt ebenfalls als Anmeldebestätigung.
2.2 Die verbindliche Anmeldung über das Internet erfolgt erst, wenn der entsprechende Button betätigt wird und dabei diese AGB anerkannt werden. Mit der auf den Eingang der Anmeldung per E-Mail oder per Fax folgenden Anmeldebestätigung des Veranstalters kommt der Vertrag zustande. Der Inhalt des geschlossenen Vertrages ist aus der Anmeldebestätigung und den übersendeten AGB, die auch im Internet jederzeit abrufbar sind, ersichtlich.
2.3 Ein genereller Anspruch zur Teilnahme besteht nicht; der Veranstalter behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor. Der Veranstalter ist auch berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung etc., von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses besteht kein Minderungsanspruch des Teilnehmers.
2.4 Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
3. Leistungen und Preise
3.1 Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters. Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorbehalten; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb desselben Standortes. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt.
3.2 Die Veranstaltungssprache ist grundsätzlich Deutsch, einige Fachforen auf Messen, Konferenzen, Kongressen etc. werden ins Englische gedolmetscht.
3.3 Sofern es sich um eine kostenpflichtige Teilnahme handelt und nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Teilnahmegebühren jeweils pro Teilnehmer und Veranstaltung. Die Teilnahmegebühren bei einer Präsenzveranstaltung beinhalten, soweit nichts anderes angegeben, die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung (Honorar der Referenten, Kosten für Veranstaltungsräume, Technik, Pausengetränke, Mittagessen, Veranstaltungsunterlagen, Besichtigungen). Wenn nicht anders vereinbart, sind insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht in der Teilnahmegebühr enthalten; diese sind vom Teilnehmer selbst zu buchen und direkt mit dem jeweiligen Veranstaltungshotel abzurechnen.
3.4. Sämtliche angegebenen Preise zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind in Euro angegeben. Vorbehaltlich anders lautender Hinweise innerhalb der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich bei sämtlichen angegebenen Preisen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, um Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer hinsichtlich der Preisangaben bleiben vorbehalten.
3.5 Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und der durch den Veranstalter ausgestellten Rechnung. Der ausgewiesene Gesamtpreis der Rechnung (inkl. MwSt.) ist per Überweisung auf die in der Rechnung genannten Konten zahlbar, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin, oder bei abweichender Vereinbarung bis zu dem in der Rechnung genannten Termin.
Bei verspäteter Zahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer kommt ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozent über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter geltend gemacht.
3.6 Alle Werbeaktivitäten, die vom Veranstalter nicht ausdrücklich genehmigt sind, sind untersagt.
4. Stornierungen durch den Teilnehmer
4.1 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist gebührenfrei möglich. Hier sind die Fristen der jeweiligen Veranstaltung zur Benennung eines Ersatzteilnehmers zu beachten.
4.2 Sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes ergibt, entfällt bei Stornierung, die dem Veranstalter spätestens am 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, die Pflicht zur Leistung der Teilnahmegebühr. Wird bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin der Rücktritt erklärt, reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 50 %, bei noch späterer Absage wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Ehrengäste.
Fallen auf Grund der Stornierung Kosten in den Veranstaltungsorten an, werden diese immer zu Lasten des Teilnehmers berechnet.
4.3 Stornierungen und Teilnehmervertretungen bedürfen der Textform und werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter gültig. Mündliche Stornierungen per Telefon werden nicht anerkannt. Zur Fristwahrung gilt bei Postversand das Datum des Poststempels. Die Vertretung einer angemeldeten Person ist dem Veranstalter vor dem Veranstaltungstermin in Textform anzuzeigen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme. In Notfällen, z. B. bei Erkrankung des Teilnehmers, ist eine telefonische Vertretungsanzeige möglich.
Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Stornierung trägt der Teilnehmer.
4.4 Umbuchungen (auf eine andere Veranstaltung) werden wie Stornierungen behandelt.
5. Absage durch Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen.
Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn) oder aus sonstigen wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) ohne Fristeinhaltung abzusagen. Der Veranstalter ist dann verpflichtet, dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte zurück zu erstatten. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
Veranstaltungsabsagen können dem Teilnehmer schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
6. Haftung
6.1 Die Teilnahme an den Präsenz-Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
6.2 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden (z. B. entgangenen Gewinn, Ersatz vergeblicher Aufwendungen etc.), die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters bzw. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen oder durch eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
6.3 Haftet der Veranstalter gemäß Ziffer 6.2 für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist seine Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen der Veranstalter bei Beauftragung aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
6.4 Haftet der Veranstalter gem. Ziffer 6.2 oder Ziffer 6.3 für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte des Veranstalters sind, ist die Haftung des Veranstalters ebenfalls auf den unter Ziffer 6.3 genannten Höchstbetrag begrenzt.
6.5 Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Ziffern gilt auch für Ansprüche des Teilnehmers gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Veranstalters, insbesondere Referenten und Lieferanten sowie Dienstleister.
6.6. Verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben sowie die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Ziffern unberührt.
7. Urheber- / Nutzungsrechte
7.1 Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
7.2 Sämtliche Veranstaltungen werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Moderatoren und Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter kann jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen sowie der in den Veranstaltungen behandelten Inhalte übernehmen.
8. Ausstellung / Sponsoring
Die Konditionen einer ggf. veranstaltungsbegleitenden Fachausstellung / des Sponsorings sind jeweils in veranstaltungsspezifischen Bedingungen geregelt.
9. Schriftformerfordernis, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
9.1 Abweichungen von diesen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist (d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).
9.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt, und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam.
9.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.4 Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München.
9.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Veranstalter unbestritten oder anerkannt sind. Zudem hat der Teilnehmer ein Zurückbehaltungsrecht nur dann, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Veranstalter geschlossen werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Teilnehmer haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer dem Veranstalter
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mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Teilnehmer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Teilnehmer diesen Vertrag widerruft, hat der Veranstalter dem Teilnehmer alle Zahlungen, die er vom Teilnehmer erhalten hat, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Veranstalter dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen oder beginnen die vom Teilnehmer gebuchten Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist, so hat der Teilnehmer dem Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den jeweiligen Veranstalter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen/Veranstaltungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Veranstaltungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn der Teilnehmer den Vertrag widerrufen will, dann kann er dieses Formular ausfüllen und an den Veranstalter zurücksenden):
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
_________________
(*) Unzutreffendes streichen.
11. Datenschutz
11.1 Der Veranstalter schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden werden die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts beachtet.
Der Veranstalter und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannte, Mitveranstalter verarbeiten und verwenden die Daten zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung und, sofern der Teilnehmer eingewilligt hat oder der jeweilige Veranstalter und Mitveranstalter gesetzlich dazu berechtigt ist, für werbliche Zwecke aus ihrem jeweiligen Geschäftsbereich. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer darüber hinaus, unabhängig von einer ausdrücklichen Einwilligung, über eigene und ähnliche Angebote oder Dienstleistungen per E-Mail gemäß einer Interessensabwägung nach Art. 6 Abs 1 f DSGVO. Die Teilnehmer können der werblichen Nutzung ihrer Daten jederzeit schriftlich bei
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widersprechen (Angabe der Mailadresse und des Namens erforderlich, unter denen der Widersprechende registriert / angemeldet ist). Die Daten können zu den genannten Zwecken auch an Dienstleister (Auftragsverarbeiter) weitergegeben werden.
11.2 Auf der Veranstaltung wird eine Liste der angemeldeten Teilnehmer (Unternehmen, Vor- und Nachname, Position, Ort) veröffentlicht (gilt nicht für Messen). Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung dieser Daten auf der Teilnehmerliste einverstanden.
Der Teilnehmer hat nach Durchführung der gebuchten Veranstaltung jederzeit das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung der über ihn zur Vertragsdurchführung gespeicherten Daten. Der Teilnehmer kann jederzeit der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Hierfür entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
11.3 Die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen des jeweiligen Veranstalters sind abzurufen unter:
https://www.euroexpo.de/de/datenschutz
12. Bild- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung fertigt der Veranstalter bzw. beauftragte oder akkreditierte Personen sowie Dienstleister zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen auf den Internetseiten, in den Printmedien und sozialen Medien sowie zu weiteren Informations- und Werbezwecken des Veranstalters sowie der Sponsoren und Partner der Veranstaltung einverstanden.
Alle Bild- und Veröffentlichungsrechte liegen bei dem Veranstalter. Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient.
13. Außergerichtliche Streitbeilegung sowie Hinweis nach § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bzw. https://webgate.ec.europa.eu/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass sie zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet sind und an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen.
Stand Juli 2020